Die Kurt und Lilo Werner RC Darmstadt Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige/mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Zweck der Stiftung ist

  1. die Förderung von Forschung und Lehre,
  2. die Förderung sozialer und kultureller Projekte sowie die Durchführung eigener sozialer und kultureller Projekte,
  3. die Heimatpflege und Heimatkunde einschließlich der Pflege von Denkmälern und Naturdenkmälern,
  4. die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege einschließlich Förderung von Krankenhäusern im Sinne § 68 AO,
  5. die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge,
  6. die Förderung von Erziehung und Bildung,
  7. die Förderung der Fürsorge für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte sowie für Kriegsopfer,
  8. die Förderung internationaler Gesinnung und der Völkerverständigung. Hierbei sind sämtliche geselligen Veranstaltungen ausgeschlossen.

Die Stiftung kann ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwendet.